AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Coaching und Organisationsberatung

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Die AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen Mag. (FH) Barbara Steiner (im Folgenden Auftragnehmerin) und dem/der KundIn, bzw. dem/der AuftraggeberIn, soweit zwischen den Parteien nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Weitere Vereinbarungen sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der AuftraggeberIn sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 

1.5 Die abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 

2. Gegenstand

2.1. Die Auftragnehmerin bietet Coaching und Organisationsberatung im Rahmen der Unternehmensberatung an und verfügt über den Gewerbeschein „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, eingeschränkt auf Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung“.

2.2. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

3. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung 

3.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 

3.2 Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, es sei denn, es erfolgt eine individuelle Vereinbarung mit dem/der AuftraggeberIn.  

4. Aufklärungspflicht des/der AuftraggeberIn in der Organisationsberatung 

4.1 Der/Die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 

4.2 Der/Die AuftraggeberIn wird die Auftragnehmerin auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. 

4.3 Der/Die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beraterin bekannt werden. 

5. Mitwirkungspflicht des /der AuftraggeberIn im Coaching

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Auftragnehmerin möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Auftragnehmerin steht dem/der AuftraggeberIn als Prozessbegleiterin und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin geleistet.

6. Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu Coachings und Supervisionen erfolgt mündlich (auch telefonisch) oder schriftlich (auch per E-Mail) und stellt eine feste Zusage zum Abschluss eines Beratungsvertrages dar.

7. Absage eines Termins

7.1 Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch.

7.2 Beratung Einzelcoaching:

Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragsparteien individuell im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart. Die Beratung bzw. das Coaching kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen beendet werden. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. 

7.3 Seminare, Workshops, Klausuren:

Die Termine für Seminare, Workshops und Klausuren in Team- bzw. Gruppensettings werden im Voraus bekannt gegeben. Der/Die AuftraggeberIn kann von einem geschlossenen Vertrag oder einer abgegebenen Vertragserklärung binnen sieben Werktagen (wobei der Samstag nicht als Werktag zählt) zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Rücktrittsfrist ist das gesamte Honorar fällig. 

7.4 Absagen durch die Auftragnehmerin:

Vereinbarte Termine können aus wichtigem Grund durch die Auftragnehmerin abgesagt werden. Die Absage erfolgt – sofern noch möglich – schriftlich,per E-Mail oder telefonisch. Die Auftragnehmerin wird unverzüglich einen Ersatztermin bekannt geben. In Ausnahmefällen wird einvernehmlich anstelle der Inanspruchnahme des Ersatztermins das bereits geleistete Honorar durch die Beraterin an die/den AuftraggeberIn zurückgezahlt.

8. Schutz des geistigen Eigentums 

8.1 Alle an den/die AuftraggeberIn ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein der Auftragnehmerin. Der/die AuftraggeberIn ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugängig zu machen.

8.2 Video- und Audioaufnahmen während der Seminare, Workshops und Klausuren dürfen seitens der AuftraggeberInnen bzw. TeilnehmerInnen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Auftragnehmerin angefertigt werden.

8.3 Der Verstoß des/der Auftraggeberin gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 

9. Gewährleistung 

9.1 Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den/die AuftraggeberIn hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. 

9.2 Dieser Anspruch des/der AuftraggeberIn erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

10. Haftung / Schadenersatz 

10.1 Die Auftragnehmerin haftet dem/der AuftraggeberIn für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der AuftragnehmerIn beigezogene Dritte zurückgehen. 

10.2 Schadenersatzansprüche des/der AuftraggeberIn können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und SchädigerIn, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

10.3 Der/Die AuftraggeberIn hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist. 

10.4 Sofern die Auftragnehmerin die Beratungsleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den/die AuftraggeberIn ab. Der/Die AuftraggeberIn wird sich in diesem Fall vorrangig an diese/n Dritte/n halten.

10.5 Online-Beratungen (telefonisch, per Chat, mit Videotelefonie oder anderer technischer Mittel) werden ausschließlich mit den der DSGVO entsprechenden technischen Hilfsmitteln durchgeführt.

11. Geheimhaltung / Datenschutz 

11.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der AuftraggeberIn erhält. 

11.2 Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Beratungsprozesses sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit dem Beratungsprozess zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von KundInnen des/der AuftraggeberIn, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 

11.3 Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen GehilfInnen und StellvertreterInnen, denen/deren er sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 

11.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 

11.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute,personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/Die AuftraggeberIn leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen,insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 

12. Honorar 

12.1 Das Honorar für eine Beratungseinheit wird im Vorfeld bekanntgegeben und durch Inanspruchnahme der Beratung gilt dies von Seiten des/der AuftraggeberIn als akzeptiert. Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung. 

12.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin vom/von der AuftraggeberIn zusätzlich zu ersetzen. 

12.3 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.

12.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 

12.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der AuftraggeberIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/Die AuftraggeberIn erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden. 

13. Dauer des Vertrages 

13.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Beratungsprozesses. 

13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, 

– wenn ein/eine VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder 

– wenn ein/eine VertragspartnerIn nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. 

– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines/einer VertragspartnerIn, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser/diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem/der anderen VertragspartnerIn bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. 

14. Schlussbestimmungen 

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig. 

Als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung wird nachfolgende Mediationsklausel empfohlen: 

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene MediatorInnen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatorInnen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Stand: Oktober 2020

Mag. (FH) Barbara Steiner

Coaching & Organisationsberatung

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